k-112.deKündigungsschutz für Arbeitnehmer |
Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Haben Sie bereits eine Rehabilitationsmaßnahme erfolglos abgeschlossen?
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur wirksam, wenn eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Soweit eine Rehabilitationsmaßnahme erfolglos abgeschlossen wurde, stellt dies ein Indiz für eine negative Prognose dar.