k-112.deKündigungsschutz für Arbeitnehmer |
Kündigung erhalten? Fristablauf droht? Sie haben keine Zeit zu verlieren!!!
Ist die Befristung wegen eines tatsächlich bestehenden vorübergehenden betrieblichen Bedarfs an Arbeitsleistung erfolgt?
Ihr Arbeitgeber ist berechtigt, einen vorübergehenden Beschäftigungsvolumen, den Arbeitsvertrag befristet ab zu schließen, sofern feststeht, dass im Anschluss daran kein Bedarf mehr besteht.
Wenn es jedoch in der Natur der Sache liegt, dass ihr Arbeitgeber ständig mit neuen Projekten beauftragt wird, handelt es sich hierbei nicht um einen vorübergehenden betrieblichen Bedarf, so dass aus diesen Gründen auch nicht wegen Sachgrundes befristet werden kann.